Klausurabgrenzung zur Klausur 08.07.2013. Viel Erfolg!
Noch eine wichtige Anmerkung: Der Prüfungsausschussvorsitzende hat darauf hingewiesen, dass die Klausur nur mitschreiben darf, wer auch im PSSO als „zugelassen“ eingetragen ist. Checken Sie also bitte im PSSO, ob Ihre Zulassung verbucht ist. Wenn Sie meinen, eine Nichtzulassung im PSSO zur Prüfung wäre unrichtig, so liegt es in Ihrer Verantwortung, sich rechtzeitig beim Prüfungsamt oder fallweise durch Rücksprache mit mir oder Beate Breiderhoff um eine Korrektur zu kümmern. Beachten Sie bitte auch meine vorherige Ankündigung vom 17.06.2013.