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Da in diesem Semester der Dozent für Softwaretechnik gewechselt hat, kam mehrere Male die Frage auf, ob und in welchem Umfang eine Anrechnung von Teil-Leistungen aus früheren ST1-Veranstaltungen möglich ist. Wenn Sie eine „erfolgreiche Teilnahme am ST1-Praktikum“ (ohne Teilnote) nachweisen können, dann gilt:

  • Die ST1-Note setzt sich aus einer mündlichen Prüfung sowie der Erarbeitung einer Architekturspezifikation (in Gruppen) und eines Posters zusammen. Wenn Sie diese Notenbestandteile wahrnehmen wollen, müssen Sie auch die entsprechenden Leistungen erbringen.
  • Zusätzlich ist die erfolgreiche Teilnahme am Praktikum (in Form von Anwesenheitslisten) nachzuweisen. *Dieser* Teil kann für Sie entfallen. Allerdings machen Sie damit die Erarbeitung der Spezifikation natürlich schwieriger, weil Ihnen das Feedbackforum fehlt.