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Betrifft Klausureinsicht Betr. Anwendungssysteme I (Klausurtermin Juli 2019): Montag, 2. September 10:30 Uhr Raum 2229.
Die Klausureinsichtnahme an einem abweichenden Tag ist nicht möglich.  Wer zum Einsichtstermin verhindert ist, kann eine andere Person mittels einer schriftlichen Autorisierung zur Einsichtnahme beauftragen. Nach dem Einsichtstermin werden die Klausuren archiviert.

Betrifft Wechsler von PO2 zu PO3, die die BA1-Klausur (5 ECTS) nach der alten PO bestanden haben und noch die fehlenden 5 ECTS für die neue PO erwerben müssen.
Die Übergangsklausur für die PO-Wechsler von PO2 nach PO3 für die fehlenden 5 ECTS wird letztmalig im September 2019 angeboten. Wer die für den PO-Wechsel fehlenden 5 ECTS zu einem späteren Zeitpunkt erwerben will, muss die reguläre Klausur (10 ECTS) mitschreiben. Die Anmeldung für die Übergangsklausur im September 2019 erfolgt nach dem bekannten Verfahren (man siehe: https://blogs.gm.fh-koeln.de/westenberger/2018/01/23/anrechenbarkeit-ba1-klausur-von-po2-fuer-po3-2/ )