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Da die Frage häufig gestellt wird, ob eine bestandene BA1-Klausur nach einer alten PO für die (aktuelle) PO3 anerkannt werden kann (Stand Januar 2018):
In der Prüfungsordnung 3 hat das Modul Betriebliche Anwendungssysteme 1 10 ECTS statt der bisherigen 5 ECTS.

Ein bestandenes BA1-Praktikum wird von PO2 für PO3 ohne weitere Bedingung anerkannt.

Eine bestandene BA1-Klausur nach alter PO (bestanden in 2015 oder vorher) ist nur für 5 ECTS anrechenbar.
Es gibt dann die folgenden Möglichkeiten:

1. Mitschreiben der aktuellen BA1-Klausur (für 10 ECTS). Die alte Note wird dann ignoriert. Der Klausurzähler wird auf 1 zurückgestellt und die Anmeldung zur Klausur erfolgt in den üblichem Fristen per PSSO (… dies bitte beim Prüfungsamt rechtzeitig beantragen, sonst ist keine Anmeldung über PSSO möglich).

2a. Übernahme der erbrachten Leistung mit Note mit dem Gewicht 10 ECTS für diejenigen, welche die BA1-Klausur unter der PO2, aber im Februar 2016 oder später geschrieben und bestanden haben. Diese Leistung kann ohne weitere Prüfung für PO3 anerkannt werden. Dies bitte beim Prüfungsamt beantragen.

2b. Übernahme der erbrachten Leistung mit Note mit dem Gewicht 5 ECTS. Durchführung einer zusätzlichen Prüfung über den Stoff des letzten Sommersemesters (= 5 ECTS)  (in der Regel Vorlesung, Übung und Praktika des BA1-Teils des letzten SoSe). Die Prüfung erfolgt parallel zur regulären BA1-Klausur. Die Termine entnehme man der aktuellen Prüfungsplanung. Die neue Note wird dann aus diesen beiden Bestandteilen gleichgewichtig ermittelt. In der Zusatzprüfung muss mindestens eine 4,0 erzielt werden, damit sie für die 10 ECTS- Gesamtleistung anerkannt wird.
Eine Anmeldung zu dieser Zusatz-Prüfungsleistung erfolgt über das Prüfungsamt auf Antrag mindestens 7 Tage vor der Klausur.

Weitere Optionen, wie zum Beispiel die ersatzweise Anfertigung einer Ausarbeitung oder eine mündliche Ersatzprüfung gibt es nicht.

Also: Wer die BA1-Zusatzprüfung für den PO-Wechsel beim nächsten Klausurtermin schreiben möchte, beantragt dies bis zu einer Woche vor dem Klausurtermin beim Prüfungsamt. Die Anmeldung wird intern zu mir weitergeleitet. Eine separate Anmeldung über PSSO oder bei mir in der Sprechstunde ist nicht vorgesehen.

 

für diejenigen Studierenden, denen durch den PO-Wechsel nach BPO3 oder BPO4 oder BPO5 in BA1 5 ECTS fehlen, wurden seit Feb 2016 insgesamt 13 Mal Ergänzungsprüfungen für die fehlenden 5 ECTS angeboten (reduzierter Stoffumfang). Das Prüfungsamt hat im Wintersemester 2019/20 das Auslaufen der Übergangsregelung bekanntgegeben. Die Ergänzungsprüfung wurde letztmalig am 7.Feb 2020 angeboten wird. Seitdem wird nur noch die reguläre BA1-Klausur für 10 ECTS angeboten.

 

UPDATE (Januar 2022): Die obige Regelung ist nicht mehr gültig. Für diejenigen Studierenden, denen durch den PO-Wechsel nach BPO3 oder BPO4 oder BPO5 in BA1 5 ECTS fehlen, wurden seit Feb 2016 insgesamt 13 Mal Ergänzungsprüfungen für die fehlenden 5 ECTS angeboten (reduzierter Stoffumfang). Das Prüfungsamt hat im Wintersemester 2019/20 das Auslaufen der Übergangsregelung bekanntgegeben. Die Ergänzungsprüfung wurde letztmalig am 7.Feb 2020 angeboten wird. Seitdem wird nur noch die reguläre BA1-Klausur für 10 ECTS angeboten.