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Grundsätzlich kann man Studierenden von Informatik-orientierten Studiengängen empfehlen, in Firmen nach Bachelorarbeitsthemen Ausschau zu halten. Die im November 2013 veröffentliche Prüfungsordnung für Informatik Studiengänge am Campus Gummersbach beinhaltetbeispielsweise in §26(3) dazu „Der oder dem Studierenden ist Gelegenheit zu geben, Vorschläge für den Themenbereich der Bachelorarbeit zu machen.“ Das bedeutet, dass Studierende nach Abstimmung mit einer Firma Vorschläge unterbreiten können. Allerdings ist trotzdem formal eine Person aus dem fachlich zuständigen Professorenkreis für die Themenstellung verantwortlich: „Das Thema der Bachelorarbeit kann von jeder Professorin und jedem Professor, die oder der nach § 9 Abs. 1 zum Prüfer bestellt werden kann, gestellt und die Bearbeitung von ihr oder ihm betreut werden.“ Dies bedeutet auch in der Regel die Übernahme der Rolle des Erstprüfers im Professorenkreis.

Andererseits, man sollte nicht davon ausgehen, dass jeder Firmenvorschlag für eine Abschlussarbeit automatisch von der Hochschule akzeptiert wird. Als Mindestanforderung ist definiert: „Sie (Anm.: die Bachelorarbeit) soll zeigen, dass der Prüfling befähigt ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist eine Aufgabe aus seinem Fachgebiet sowohl in ihren fachlichen Einzelheiten als auch in den fachübergreifenden Zusammenhängen nach wissenschaftlichen und fachpraktischen Methoden selbständig zu bearbeiten.“ Die Hochschule hat auf die Einhaltung dieser Anforderungen zu achten.

Und wenn es mal nicht direkt passt – in der Regel findet sich ein Weg, aufbauend auf einem Firmenvorschlag ein adäquates Thema zu entwickeln. Erstprüfer, Zweitprüfer und Studierender stellen schließlich einen gemeinsamen Antrag zur Genehmigung des Themas an den Prüfungsausschuss (Formulare gibt es dazu im Internet). Und der Passus „Die Ausgabe der Bachelorarbeit erfolgt über die Vorsitzende oder den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses.“ hat dann meist nur noch formalen Charakter.

(S. http://www.fh-koeln.de/mam/downloads/deutsch/studium/studiengaenge/f10/ordnungen_plaene/f10_bpo_ifb_tei_mif_wii_15112013.pdf)