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Da die Frage häufig gestellt wird, ob eine bestandene BA1-Klausur nach einer alten PO für die (aktuelle) PO3 anerkannt werden kann (Stand Juni 2017):

In der Prüfungsordnung 3 hat das Modul Betriebliche Anwendungssysteme I  10 ECTS statt der bisherigen 5 ECTS. Damit ist eine bestandene BA1-Klausur nach alter PO (bestanden in 2015 oder vorher) auch nur für 5 ECTS anrechenbar.

Es gibt dann die folgenden zwei alternativen Möglichkeiten:

1. Mitschreiben der aktuellen BA1-Klausur (für 10 ECTS). Die alte Note wird dann ignoriert. Der Klausurzähler wird auf 1 zurückgestellt (… meines Wissens, bitte beim Prüfungsamt nochmals vergewissern).

2. Übernahme der erbrachten Leistung mit Note mit dem Gewicht 5 ECTS. Durchführung einer mündllichen Prüfung über den Stoff eines aktuellen Semesters (= 5 ECTS), in der Regel ist dies das letzte Sommersemester. Der genaue Themenumfang ist mit mir abzusprechen (in der Regel Vorlesung, Übung und Praktika des BA1-Teils des letzten SoSe). Die mündl. Prüfung wird zeitnah an den Termin der nächsten BA1-Klausur gelegt, möglichst auf denselben Tag. Die neue Note wird dann aus diesen beiden Bestandteilen gleichgewichtig ermittelt.

Weitere Optionen, wie zum Beispiel die ersatzweise Anfertigung einer Ausarbeitung, gibt es nicht.

Wer die BA1-Klausur allerdings unter der PO2 im Februar 2016 oder später geschrieben und bestanden hat, kann die Leistung ohne weitere Prüfung für PO3 anerkannt bekommen. Diese Regelung ist mit dem Prüfungsamt abgesprochen und wird auf Anforderung pauschal durchgeführt. Eine Bestätigung von mir ist nicht erforderlich.

Ein bestandenes BA1-Praktikum wird übrigens von PO2 für PO3 ohne weitere Bedingung anerkannt.