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Ab dem 1. Mai fällt die 3 G-Regel als Voraussetzung für den Zutritt zu unseren Gebäuden ersatzlos weg. Diese Entscheidung haben wir auch vor dem Hintergrund getroffen, dass die aktuell gültige Corona-Schutzverordnung des Landes zum 30. April ausläuft und zum jetzigen Zeitpunkt keine neuen Auflagen zur Vermeidung von Infektionen zu erwarten sind.

Die Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske in den Räumen und auf den Verkehrsflächen bleibt bis auf Weiteres bestehen.

Sie finden das ab 1. Mai gültige Hygiene- und Betriebskonzept im Anhang zu dieser Mail und auf der Corona-Website.