Nutzerzertifikate (neues vereinfachtes Verfahren seit 01.09.2023)

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(Neues Erzeugungsverfahren seit dem 01.09.2023: Bis zum 01.09. war es zwingend erforderlich dass der Antragssteller vom zuständigen Fakultätsadministrator persönlich identifiziert werden musste. Mit dem Anbieterwechsel zu Sectigo ist dies nicht länger erforderlich; der Zugriff auf Ihre Mailadresse ist ausreichender Beleg für die Hochschulzugehörigkeit. Das verschlankt das Verfahren deutlich und befreit die Fakultätsadministratoren von der Partizipation…